Gewerkschaften das Mitspracherecht entziehen?

VSZ-Mitglied hat eine entscheidende Frage und gute Ideen
 
Ein Mitglied des Berliner VSZ mailte uns zu dem Beitrag „Mythen, Medien, Mutationen“ auf dieser Homepage, in dem der VSZ-Vorsitzende Bernhard Mathies auf den gemeinsamen Brief von GEW und ver.di aus dem März 2019 geantwortet hat, einige Überlegungen.
 
Der aktive Berliner VSZ ́ler stellte eine grundsätzliche Frage und unterbreitet auch gleich Vorschläge zur Lösung:
 
„Es stellt sich aus meiner Sicht die Frage, ob der Gewerkschaft das Mitspracherecht zu den VBL-Renten entzogen werden könnte?“
Und weiter im O-Ton:
 
Begründungen hierzu ergeben sich wie folgt:
  • Die Gewerkschaften verfolgen eine Betriebsrentenpolitik gegen die Bundesregierung - Diskriminierung vor allen Dingen von Frauen und auch von Höherverdienenden durch eine geringere Rentendynamisierung mit dem Argument der höheren Lebenserwartung dieser Bevölkerungsgruppen.
  • Die Gewerkschaften stehen in einem Interessenkonflikt - wegen hoher Lohnabschlüsse versus Höhe der Betriebsrenten. Diesen Konflikt haben sie seit mindestens 20 Jahren immer zugunsten der höheren Lohnabschlüsse gelöst.
  • Die Gewerkschaften haben auf Grund ihrer organisatorischen Struktur in der Vergangenheit gezeigt, dass sie nicht das Fachwissen aufbauen können, um ein adäquater Verhandlungspartner gegenüber den Arbeitgebern, wie beispielsweise dem Bundesfinanzministerium als einem wesentlichen Akteur bei den Verhandlungen über die VBL-Betriebsrente, zu sein. 

    Ideen sind gefragt, welcher Akteur für diese Arbeit an die Stelle der Gewerkschaften treten könnte?


    Voraussetzungen für diesen Akteur wären mindestens:
  • Unabhängigkeit auf jeden Fall von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften.

  • Langfristigkeit im Aufbau von Fachwissen muss gegeben sein.

  • Berücksichtigung des wirtschaftlich Möglichen muss gegeben sein, zum Beispiel Erhöhung analog der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst.

    Mögliche neue Institutionen könnten sein: eine völlig neue Institution oder eine Gruppe innerhalb der Bundesbank oder der BAFIN. Oder wer noch?
    Im Fall einer Ablösung der Gewerkschaften müssten bei den Verhandlungen zur VBL-Betriebsrente weitere Anforderungen an die Offenlegung der Geschäftspolitik der VBL gefordert werden, wie jährlicher ausführlicher Geschäftsbericht, Kontrolle der Trennung der Anlagen zwischen den privaten VBL-Renten und den von öffentlichen Arbeitgebern bezuschussten VBL-Renten, Kontrolle der adäquaten Mittelzuführung an die VBL bei Verkleinerung / Auflösung von öffentlichen Arbeitgebern - da wird einem sicherlich noch mehr einfallen!

    Falls man hierzu mögliche Lösungen finden sollte, wäre zu überlegen, an wen sich der VSZ zur Unterstützung / Umsetzung wenden könnte.

    Ideen und Vorschläge zu dem Thema können Sie gerne an uns senden.