Aufruf des VSZ e.V. – Beanstandung zur Neuberechnung der VBL-Startgutschrift

Unbedingt Ausschlussfrist beachten!

Alle VBL-Versicherten sollten gegen die Neuberechnung der Startgutschrift  2018 durch die VBL eine außergerichtliche "Beanstandung" einlegen. Die VBL versucht über eine Ausschlussfrist von nur 6 Monaten weitere  Nachforderungen nach Verrentung zu verhindern, wenn der Missstand spätestens offenkundig wird.

Bitte verwenden Sie das folgende Muster-Beanstandungsschreiben

Die Beanstandung des VSZ kann auch gerne um eigene Gründe ergänzt werden. Auch wenn man selbst von einzelnen Punkten der Beanstandung nicht betroffen ist, kann man diese generellen Fehler rügen, z.B. die gleichheitswidrige Behandlung von Frauen, denen eine Phantomrente durch das Näherungsverfahren mit 45 Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rente versorgungsmindernd unterstellt wird. Alle können klagen! Denn: Eine Satzung kann immer nur insgesamt rechtmäßig oder rechtswidrig sein!

Nach einer Beanstandung bestätigt die VBL den Eingang und verharmlost den Sachverhalt. Gegen die gesamte Neuregelung sollten alle wesentlich Benachteiligten, insbesondere Frauen und Schwerbehinderte, 2019 mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung klagen. Jeder ist gehalten, das Datum seiner Startgutschrift – und damit das jeweilige Ende der Ausschlussfrist – zu überprüfen und zu handeln! 

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